- Definitionen und Auslegung
1.1 In diesen Bedingungen (sofern der Kontext nichts anderes erfordert) haben die folgenden Wörter und Ausdrücke die nachstehende Bedeutung:„Werktag“ bezeichnet jeden Tag außer Samstag, Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag in der Gerichtsbarkeit, in der der Verkäufer ansässig ist;
„Käufer“ bezeichnet eine Person, an die der Verkäufer Waren im Rahmen eines Vertrags liefert oder liefern wird;
„Bedingungen“ bezeichnet diese Verkaufsbedingungen;
„Vertrag“ bezeichnet einen Vertrag über den Verkauf von Waren, der vom Verkäufer oder in dessen Auftrag mit einem Käufer abgeschlossen wird;
„Waren“ bezeichnet die Waren, die der Verkäufer im Rahmen eines Vertrags liefert;
„Gruppe“ bezeichnet JSP und deren Tochtergesellschaften;
„JSP“ bezeichnet JSP International SARL, eine nach französischem Recht gegründete Gesellschaft mit Hauptgeschäftssitz in Z1 Le Bois Chevalier, 60190 Estrées-Saint-Denis;
„Bestellung“ bezeichnet eine schriftliche Bestellung der Waren, die der Verkäufer vom Käufer erhält;
„Umsatzsteuer“ bezeichnet alle Verkaufs-, Mehrwert- oder ähnliche Steuern, die auf den Verkauf der Waren an den Käufer erhoben werden;
„Verkäufer“ bezeichnet das auf der Rückseite genannte Unternehmen der JSP-Gruppe;
„Tochtergesellschaft“ bezeichnet jedes Unternehmen, an dem ein anderes Unternehmen die Mehrheit der Stimmrechte hält oder als Mitglied die Mehrheit der Stimmrechte allein kontrolliert oder, falls es eine Tochtergesellschaft eines Unternehmens ist, das selbst Tochtergesellschaft eines anderen Unternehmens ist.
1.2 In diesen Bedingungen (sofern der Kontext nichts anderes erfordert):
A. wird die Überschrift bei der Auslegung dieser Bedingungen nicht berücksichtigt;
B. bezieht sich jeder Verweis auf eine gesetzliche Bestimmung auf jede nachfolgende Neufassung oder Änderung dieser Bestimmung.Anwendung der Bedingungen und Vertragsabschluss
2.1 Der Verkäufer macht Angebote und akzeptiert Bestellungen nur unter den nachstehenden Bedingungen, die Teil jedes Vertrags werden und alle anderen Bedingungen ausschließen, einschließlich etwaiger Bedingungen, die der Käufer in einer Bestellung oder einem ähnlichen Dokument anwendet, sofern nicht schriftlich anders vereinbart. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verkäufer eine schriftliche Auftragsbestätigung erteilt oder – falls früher – die Waren an den Käufer versendet wurden.
2.2 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jede Bestellung aus beliebigen Gründen abzulehnen. Änderungen dieser Bedingungen (einschließlich vereinbarter Sonderbedingungen) sind nicht verbindlich, es sei denn, der Verkäufer stimmt schriftlich zu.Preise und Zahlung
3.1 Alle vom Verkäufer angegebenen Preise können bis zum Versand ohne Vorankündigung geändert werden. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise am Tag des Versands der Waren.
3.2 Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, sind Kaufpreis und Umsatzsteuer vom Käufer innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug oder Gegenrechnung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug fallen Zinsen in Höhe von EURIBOR + 5 % p.a. an. Der Käufer erstattet außerdem alle Kosten der Beitreibung überfälliger Zahlungen, mindestens jedoch €40 pro Rechnung. Skonti für Vorauszahlungen sind nicht zulässig.Lieferung
4.1 Die Lieferung erfolgt gemäß dem in der Auftragsbestätigung genannten Incoterm (Incoterms 2010).
4.2 Liefertermine sind unverbindlich. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen.
4.3 Der Verkäufer erfüllt seine Verpflichtungen, wenn die gelieferte Menge um nicht mehr als ±10 % von der vereinbarten Menge abweicht. Der Käufer zahlt die tatsächlich gelieferte Menge.Annahme der Waren
5.1 Der Käufer gilt 24 Stunden nach Lieferung als in Annahme der Waren eingetreten.
5.2 Nach Annahme kann der Käufer keine Waren zurückweisen, die vom Vertrag abweichen.Eigentum und Risiko
6.1 Risiko geht gemäß Incoterm auf den Käufer über. Eigentum geht erst nach vollständiger Zahlung aller offenen Beträge auf den Käufer über.
6.2 Bis zum Eigentumsübergang hält der Käufer die Waren treuhänderisch für den Verkäufer, darf sie nicht belasten, verändern oder weitergeben und muss sie gesondert lagern und versichern.
6.3 Der Käufer gewährt dem Verkäufer Zutritt zu Lagerorten, um nicht bezahlte Waren abzuholen.
6.4 Der Käufer darf die Waren nicht veräußern oder verarbeiten, bevor das Eigentum übergeht.
6.5 Die Waren sind nur für die Verarbeitung bestimmt, kein Weiterverkauf durch den Käufer ist erlaubt.Gewährleistung
7.1 Der Verkäufer gewährleistet 90 Tage ab Lieferung, dass die Waren spezifikationsgerecht und frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sind.
7.2 Ausgeschlossen sind Schäden durch Abnutzung, unsachgemäße Lagerung/Benutzung oder Verschulden des Käufers/Dritter.
7.3 Nicht konforme Waren werden auf Kosten des Verkäufers ersetzt, sofern der Mangel vor Verarbeitung auftritt. Nach Verarbeitung nur bei Nachweis, dass der Mangel auf Verschulden des Verkäufers zurückgeht.
7.4 Ersatzlieferungen erfolgen kostenfrei an den ursprünglichen Lieferort.
7.5 Alternativ kann der Verkäufer den Kaufpreis erstatten.
7.6 Haftung des Verkäufers beschränkt sich auf direkten Kaufpreis; Folgeschäden sind ausgeschlossen.
7.7 Keine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Geschäfts- oder Einsparungsschäden.Lagerung
8.1 Kommt der Verkäufer nicht innerhalb von 14 Tagen zur Lieferung, darf er die Waren auf Kosten des Käufers einlagern; Risiko geht auf den Käufer über.Verzug des Käufers
9.1 Bei Zahlungsverzug, Nichterfüllung oder Insolvenz greift 9.2–9.4.
9.2 Alle offenen Beträge werden sofort fällig und verzinst.
9.3 Der Verkäufer kann Lieferungen aussetzen oder Verträge kündigen.
9.4 Der Verkäufer darf Waren zurücknehmen.Stornierung
10.1 Eine Vertragsstornierung durch den Käufer nur mit Zustimmung des Verkäufers und Entschädigung für Verluste möglich.Höhere Gewalt
11.1 Der Verkäufer haftet nicht bei Ereignissen außerhalb seiner Kontrolle, die Leistung oder Lieferung verhindern (z. B. Streik, Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Ausfall von Energie oder Lieferanten).Sonstiges
12.1 Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die übrigen Bedingungen.
12.2 Unterlassung oder Verzögerung bei Ausübung von Rechten gilt nicht als Verzicht.
12.3 Abtretung oder Übertragung von Rechten ist dem Käufer ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht gestattet.
12.4 Mitteilungen erfolgen schriftlich an die registrierte Adresse oder den Hauptgeschäftssitz.
12.5 Dritte haben keine Rechte aus dem Vertrag.
12.6 Die englische Version ist maßgeblich.Recht und Gerichtsstand
13.1 Diese Bedingungen und Verträge unterliegen englischem Recht; Gerichtsstand sind die Gerichte in England.